In unserem FAQ (engl. frequently asked questions) finden Sie häufig gestellte Fragen zur Marburg Law Review (MLR) und zur Veröffentlichung von Beiträgen in der Marburg Law Review (MLR).
Die Marburg Law Review (MLR) ist eine im Jahr 2008 am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universiät Marburg gegründete, juristische Zeitschrift in studentischer Verantwortung. Ihr Vorbild sind die Law Reviews aus dem anglo-amerikanischen Raum.
Die Marburg Law Review (MLR) wird von dem gemeinnützigen Marburg Law Review e.V. herausgegeben. Von Mai 2008 bis Dezember 2020 ist die Zeitschrift als klassische Printausgabe erschienen. Diese wurde im Dezember 2021 durch eine Onlinepublikation abgelöst.
Die Marburg Law Review (MLR) erscheint unregelmäßig.
Die ehemalige Printausgabe erschien von Mai 2008 bis Dezember 2020 mit ein bis zwei Ausgaben im Jahr.
Die Onlineausgabe erscheint seit Oktober 2021, wobei ab 2022 mindestens zwei Ausgaben pro Jahr geplant sind.
Wir möchten das Veröffentlichungsverfahren der Marburg Law Review (MLR) möglich einfach halten und insbesondere für Studierende keine große Hemmschwelle aufbauen. Die Grundstruktur sieht wie folgt aus:
- Das Verfahren beginnt mit der Beitragakquise. Hierbei fragt entweder die Redaktion gezielt potentielle Autor*innen an oder bekommt auf Eigeninitiative der Autor*innen eine Veröffentlichungsanfrage (Beitrag@law-review.de).
- Die eingereichten Beiträge werden von den Redaktionsmitgliedern gesichtet und im Bedarfsfall dem wissenschaftlichen Beirat zur Begutachtung vorgelegt.
- In ständiger Rücksprache mit den Autor*innen wird der Beitrag bei Bedarf überarbeitet und formatiert. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Formatvorlage und Zitierhinweise.
- Die finale Fassung des Beitrags wird schließlich von den Autor*innen zur Veröffentlichung freigegeben.
- Anschließend vergibt die Redaktion die Seitenzahlen und stellt die Ausgabe zusammen.
- Die Autor*innen erhalten die Ausgabe mit deren Erscheinen zugesandt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unterschiedlich lange. Wir sind bemüht eingereichte Beiträge zeitnahe durchzusehen und den Autor*innen schnellstmöglich mitzuteilen, ob ihr Beitrag in der Marburg Law Review (MLR) veröffentlicht werden kann. Bei der Länge des Veröffentlichungsverfahrens sind beispielsweise der Umfang vorzunehmender Änderungen am eingereichten Beitrag, die freien Kapazitäten in der Ausgabe oder der Zeitpunkt der nächsten Abgabefrist zu berücksichtigen.
Die Hauptzielgruppe der Marburg Law Review (MLR) sind alle Studierende der Rechtswissenschaften vom ersten Fachsemester an bis zum ersten Staatsexamen. Natürlich bedeutet diese studentennahe Ausrichtung nicht, dass wir unseren Leserkreis auf die Studierenden beschränken wollen.
In der Marburg Law Review (MLR) können nachfolgende Beiträge veröffentlicht werden:
- Aufsätze
- Seminararbeiten
- Entscheidungsbesprechungen/-anmerkungen
- Falllösungen
- Buchrezensionen
- Erfahrungsberichte
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Beitrag zum Profil der Marburg Law Review (MLR) passt? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Chefredaktion (Beitrag@law-review.de). Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Möglichkeit einer Veröffentlichung in der Marburg Law Review (MLR) steht grundsätzlich jedermann offen.
Als studentische Zeitschrift fördern wir insbesondere Veröffentlichungsvorhaben von Studierenden, studentischen Hilfskräften, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Rechtsreferendar*innen. Aber natürlich können auch Professor*innen, Doktorand*innen, Rechtsanwält*innen, Staatsanwält*innen, Richter*innen und viele mehr in der Marburg Law Review (MLR) veröffentlichen.
Nein. Alle Autor*innen und Redakteur*innen sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Vergütung.
Nein. Die Veröffentlichung für Autor*innen in der Marburg Law Review (MLR) ist kostenlos. Wir freuen uns aber sehr, wenn Sie unsere Arbeit mit einer freiwilligen Spende unterstützen würden.
Bei Werbekooperationen wird die Bezahlung mit dem Kooperationspartner ausgehandelt. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.
Der Marburg Law Review e.V. ist gemeinnützig tätig. Die Marburg Law Review (MLR) finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge der Vereinsmitglieder (ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder), Geldauflagen bei Verfahrenseinstellungen gemäß § 153a StPO und insbesondere auch durch Spenden von Kanzleien, Wirtschaftsunternehmen oder Privatpersonen.
In ideeller Hinsicht können Sie den Marburg Law Review e.V. beispielsweise durch die Veröffentlichung von Beiträgen in der Marburg Law Review (MLR), das (Ab-)Halten von Vorträgen und Workshops oder die Durchführung von Exkursionen unterstützen.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an!